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WIE ALLES BEGANN

Im Verlauf des Jahres 1942 wurde ein Bergungsdienst von Herrn Emil Leemann (Bootsbau und Fischzucht) und seinem Mitarbeiter Herrn Schläpfer, auf freiwilliger Basis und mit privaten Mitteln aufgezogen. Ein Jahr später gesellte sich Emil Maurer zum freiwilligen Bergungsdienst. Herr Leemann zog sich immer weiter von den damaligen Bergungsaktivitäten zurück. Seine Bootsbauerei ging in die Hände von Willi Schaufelberger über. In der Folge wurde Emil Maurer Einzelmitglied. Emil Maurer als Einzelmitglied konnte den Bergungsdienst alleine nicht mehr aufrechterhalten. Er suchte demzufolge nach weiteren Mitgliedern. Dabei lernte er den, in der direkt am See liegende Firma Bietenholz arbeitenden, Ernst Wagenseil kennen und konnte diesen anwerben.

Gegen Ende des Jahres 1943 wurde der Bergungsdienst als Feuerwehrersatz anerkannt. Die Feuerwehrsteuer wurde erlassen. Ein weiteres Jahr später stiess Willi Schaufelberger, zum Bergungsdienst. Dadurch war es den Mitgliedern möglich, das private Motorboot von Willi Schaufelberger zu benutzen. In Folge dessen mussten sie nicht mehr rudern oder schwimmen. Am Rande sei erwähnt, dass der Ber-gungsdienst recht viel Arbeit in der damaligen Badeanstalt am heutigen Seequai hatte.

Die Kantonspolizei forderte in diesem Jahr erstmals die Behörden von Pfäffikon offiziell auf, einen Bergungsdienst zu organisieren und aufrecht zu erhalten. 1949 trat Werner Brunner, damals Krankenwagenführer, in den Bergungsdienst ein. Fünf Jahre später wurde die Mannschaft nochmals um 4 Mitglieder aufgestockt.

Im gleichen Jahr wurde die Schweizerische Lebensrettungsgesellschaft SLRG gegründet. Mit deren Gründung wurde eine Institution geschaffen, mit der die Anzahl Todesfälle in der damaligen Badeanstalt stark reduziert werden konnte. Bis 1954 beschäftigte sich der Bergungsdienst hauptsächlich mit Todesfällen, denn bis die Helfer an Ort und Stelle waren, verstrich viel Zeit. Von 1954 an wurde eine Aufgabentrennung zwischen SLRG und Bergungsdienst gemacht. Alle Mitglieder des Bergungsdienstes waren bislang auch Mitglieder der SLRG. Die SLRG besorgte die Bewachung im Strandbad, der Bergungsdienst übernahm Bergungsarbeiten auf dem See.

Ab 1954 fanden während der Sommermonate monatlich besoldete Übungen statt. Die Kantonspolizei unterstützt Ausbildung und Übungen des Bergungsdienstes. Zwei Flussweidlinge wurden von der Gemeinde der Kantonspolizei abgekauft.

1958 erteilte der damalige Gemeinderat Max Meier als Vorstand des Resorts Polizei- und Wehrwesen, den Auftrag zur Bildung eines Bergungsdienstes. Der Auftrag wurde an Ernst Wagenseil vergeben. Zum ersten Mal wurde ein Budget zwecks Motorbootbenützung von Willi Schaufelberger, Übungen, Sold und Material aufgestellt. Der Bergungsdienst stand damals unter dem Kommandanten der Feuerwehr, Ernst Hofstetter. Gleichzeitig wurde eine Telefonalarm-Organisation aufgestellt. Es gab zwei Arten von Alarmen. 1966 wurde der Bergungsdienst am Telefonalarmnetz der Feuerwehr angeschlossen.

In der Verordnung über die Schifffahrt auf den zürcherischen Gewässern und dem Walensee vom 15. Februar 1966, sowie in der Vollzugsverordnung vom 22. Dezember 1966 wurde der Seerettungsdienst gesetzlich festgelegt. Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis und erteilte der Polizeikommission den Auftrag, dass diese sich mit der Organisation beschäftigen müsse. Am 27. Juni 1967 erschien erstmals im Protokoll des Gemeinderates ein Seerettungsdienst. Die Mitglieder der Mannschaft wurden bezüglich Dienstleistungen der Feuerwehrmannschaft gleichgestellt. Am 3. Oktober 1967 erschien das erste Reglement des Seerettungsdienstes.

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